Treppen - Beton.org
2019-6-6 · Wegen der Gefahr für Leib und Leben regeln die Landesbauordnungen, basierend auf der Musterbauordnung, die Brandschutzanforderungen an Treppen, die nicht in Wohnungen liegen. So sind die tragenden Teile notwendiger Treppen aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Beton ist als nichtbrennbarer Baustoff der Klasse A1 eingestuft.